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Finanzierung für Beratungsstelle gegen Hass im Netz für 2020 gesichert

Andy Wenzel/BKA
Am 30. November 2019 besuchten Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein (m.) und Bundesministerin Ines Stilling (r.) die Beratungsstelle gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz), die vom Verein ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit seit zwei Jahren betrieben wird.
Am 30. November 2019 besuchten Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein (m.) und Bundesministerin Ines Stilling (r.) die Beratungsstelle gegen Hass im Netz (#GegenHassimNetz), die vom Verein ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit seit zwei Jahren betrieben wird.

Frauenministerin Stilling: „Hass im Netz ist eine Form der digitalen Gewalt, die genauso grausam und verletzend sein kann wie Gewalt im konkreten Alltag.”

Die Finanzierung der seit zwei Jahren vom Verein Zara (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) betriebenen Beratungsstelle gegen Hass im Netz ist auch nächstes Jahr gesichert. Das gab das Bundeskanzleramt im Zuge eines Besuches von Kanzlerin Brigitte Bierlein und Frauenministerin Ines Stilling am Donnerstag bekannt.

„Hass im Netz ist eine Form der digitalen Gewalt, die genauso grausam und verletzend sein kann wie Gewalt im konkreten Alltag. Umso wichtiger ist es, dass es Angebote wie die Beratungsstelle gegen Hass im Netz gibt und die Finanzierung dieser Einrichtungen nachhaltig abgesichert wird“, so Stilling.

3.200 Meldungen

Die Beratungsstelle ist laut Bundeskanzleramt österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen von Hasspostings, Cybermobbing und andere Formen von verbaler oder psychischer Gewalt im Internet. 

Insgesamt wurden der Beratungsstelle seit ihrem Bestehen knapp 3.200 Vorfälle von Hass im Netz gemeldet. Im zweiten Beratungsjahr wurden 30 Prozent mehr Fälle von Hass im Netz an die Beratungsstelle gemeldet. Der Großteil der gemeldeten Inhalte ist rassistisch und/oder sexistisch formuliert. Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz bietet rechtliche und psychosoziale Beratung an. Mit Betroffenen werden Handlungsoptionen besprochen und Löschungen von Hasspostins beantragt. Auf Wunsch werden potentiell strafrechtlich relevante Inhalte angezeigt und Gerichtsverfahren durch den Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz finanziert.
 




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