Abbruch von Veranstaltung zur rechten Szene: Uni Freiburg prüft rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruchs gegen Gruppe um Dubravko Mandic

Uni Freiburg prüft rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruchs gegen Gruppe um Dubravko Mandic

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Am Dienstagabend sollte in der Freiburger Universität ein Vortrag von Lucius Teidelbaum über die Rechte Szene im Südwesten, mit Beispielen aus Freiburg, stattfinden. Ein Freiburger Beispiel, AfD rechtsaußen Stadtrat Dubravko Mandic kam allerdings mit einer Gruppe, um die Veranstaltung zu stören. Die Veranstaltung wurde organisiert vom Referat gegen Faschismus des Studierendenrates. Dieser hat eigentlich extra für solche Fälle eine Klausel verabschiedet: "Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, homophobe, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen." Der anwesende Sicherheitsdienst verwies die Gruppe um Mandic allerdings nicht von vornherein des Saales. Später kam es dann zum Tumult, die Veranstaltung wurde abgebrochen und in Privaträumen fortgeführt. Das Referat gegen Faschismus, das bei der Veranstaltung das Hausrecht besaß, kritisierte im Anschluss die Unileitung scharf.  "So ließ die Universität ein konsequentes Handeln gegen Rechts vermissen. Vermutlich auch, weil sie von Mandics juristischem Gebaren eingeschüchtert war, der sich vor Ort als Rädelsführer präsentierte." Die erwähnte Klausel des Studierendenrates sei durch die Universitätsleitung zugunsten rechter Provokateur*innen ignoriert worden. Gegenüber Radio Dreyeckland erklärte die Pressestelle der Universität dazu: "Die Veranstaltung war öffentlich, fand in den Räumen einer öffentlichen Institution statt und wurde als offen für alle Interessierten beworben. Vor diesem Hintergrund ist es rechtlich nicht zulässig, bestimmten Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zu der Veranstaltung grundsätzlich zu verwehren." Der von der Universität beauftragte Sicherheitsdienst sei sofort eingeschritten, als dies aufgrund der Hausordnung und des Verlaufs der Veranstaltung hausrechtlich erforderlich war, und habe die Polizei eingeschaltet. Man prüfe rechtliche Schritte wegen Hausfriedensbruchs gegen die Personen, die die Durchführung der Veranstaltung durch ihr Handeln gestört beziehungsweise verhindert haben. Die Universität Freiburg habe sich wiederholt und unmissverständlich gegen Rassismus, Populismus und Fremdenfeindlichkeit und für Pluralität, Toleranz und Weltoffenheit ausgesprochen. (TS)