Politik

Streit um "Neger"-Zwischenruf Gericht gibt AfD-Abgeordnetem recht

Kramer hatte den Begriff sowohl in einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber als auch in einem Redebeitrag verwendet.

Kramer hatte den Begriff sowohl in einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber als auch in einem Redebeitrag verwendet.

(Foto: Britta Pedersen/zb/dpa)

AfD-Politiker Kramer spricht in einem Zwischenruf bei einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber von "Neger" und verwendet das Wort auch in einem Redebeitrag. Er wird zur Ordnung gerufen. Letzteres bewertet ein Gericht als Verstoß gegen die Landesverfassung.

Der AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer hat vor dem Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald im Streit mit dem Landtagspräsidium recht bekommen. Er war im November 2018 von der Landtagsvizepräsidentin wegen der mehrfachen Verwendung des Wortes "Neger" zur Ordnung gerufen worden. Dem Gericht zufolge verstieß dieser Ordnungsruf gegen die Landesverfassung.

Ein Landtagsmitglied kann zur Ordnung gerufen werden, wenn es die Würde oder die Ordnung des Hauses verletzt. Der Ordnungsruf von Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke erfüllte nach Auffassung des Gerichts diese Voraussetzungen aber nicht. Die Linken-Politikerin habe den Ordnungsruf pauschal für mehrere Verwendungen des beanstandeten Wortes in unterschiedlichen Zusammenhängen erteilt. Die Würde des Hauses sei aber nicht in allen Fällen verletzt worden.

So habe Kramer das Wort in einer Debatte um Leistungsmissbrauch durch Asylbewerber in einem Zwischenruf verwendet, aber auch in einem Redebeitrag, in dem er erläuterte, dass er das Wort bewusst gewählt habe. Die Landtagsvizepräsidentin differenzierte nicht zwischen den verschiedenen Verwendungen.

Das Landesverfassungsgericht befand zudem, dass das Wort "Neger" nicht zu den Begriffen zählt, die ausschließlich der Provokation oder der Herabwürdigung anderer dienen können. Es werde zwar nach heutigem Sprachgebrauch in der Regel als abwertend verstanden. Ob es tatsächlich so gemeint sei, könne jedoch nur aus dem Zusammenhang heraus beurteilt werden. Der Ordnungsruf habe den Abgeordneten somit in seinem Rederecht verletzt.

Quelle: ntv.de, asc/dpa

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