Prozess um Messerstecherei31-Jähriger in Kölner Shishabar lebensgefährlich verletzt

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Blick auf den Eingang des Justizzentrums an der Luxemburger Straße in Köln

Köln – Lebensgefährlich verletzt wurde ein 31-jähriger Mann, als am frühen Morgen des 17. Februar dieses Jahres ein Streit in einer Shishabar am Hohenzollernring eskalierte. Drei Kontrahenten hatte das Opfer gegen sich; einer soll es mit einem Messer mehrfach in den Oberkörper gestochen haben. Der Prozess vor dem Landgericht steht aus. Am Freitag fand vor dem Amtsgericht eine Verhandlung gegen zwei Männer statt, denen die Staatsanwaltschaft versuchte Strafvereitelung zur Last legte.

Der eine von ihnen, 43 Jahre alt, war damals vor dem Lokal als Türsteher im Einsatz, der andere, 38, kam nach seinen Angaben als Gast dazu. Der Anklage zufolge halfen beide einem der drei Angreifer, als der aus der Bar stürzte, und behinderten so die Ermittlungen. Der Mann trug eine Tarnmuster-Jacke, auf die Blut des Opfers gespritzt war – ein wichtiges Beweisstück also. Er soll sich ihrer entledigt und sie dem 38-Jährigen gegeben haben. Dieser habe die Jacke zunächst angezogen und dann an den Türsteher weitergereicht. Der wiederum soll sie in einem hinteren Raum der Bar abgelegt haben.

Der Türsteher kann sich an nichts erinnern

Die Angeklagten behaupteten, sie hätten von der Messerstecherei nichts mitbekommen. Der 38-Jährige sagte, jemand – wer, das wisse er nicht – habe ihm die Jacke mit den Worten gegeben, es sei kalt und er solle sich etwas überziehen. Das habe er spontan getan und  festgestellt, dass ihm die Jacke zu klein war, und sie deswegen schnell weitergereicht. Der andere Angeklagte bekundete, er könne sich an den ganzen Vorgang nicht erinnern.

Nach der Messerstecherei war der Auflauf vor der Bar groß gewesen. Die Polizei brachte rund 40 mögliche Zeugen in einem Bus ins Präsidium. Von dem Menschenauflauf existiert ein Video; doch darüber, welche Beweiskraft es hat, gingen die Auffassungen der Verteidiger und des Staatsanwalts auseinander.

Hell-Angels-Chef trotz Verurteilung auf freiem Fuß

„Man kann es glauben, muss es aber nicht“, sagte die Richtern zu den Aussagen der Angeklagten. Zu widerlegen seien sie nicht, daran werde wohl auch eine weitere Beweiserhebung nichts ändern. Daher stellte sie das Verfahren ein, ließ aber keinen Zweifel an ihrer Einschätzung: Im Zusammenhang mit der Bluttat „in einem hoch kriminellen Milieu" werde allseits kräftig „gemauert“.

Der Mann, der die Jacke ursprünglich getragen hatte, war Boss der Kölner „Hells Angels“-Gruppierung „C-Town“. 2017 wurde er wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, war jedoch unter Auflagen auf freiem Fuß. Nach Überzeugung des Landgerichts war er an einer Schießerei in einem Kiosk am Kölnberg beteiligt, bei der der Inhaber, sein Bruder und die Mutter der beiden verletzt wurden.

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