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Sachsen-Wappen auf Zeugnissen erlaubt

Ein AfD-Landtagsabgeordneter hat angezweifelt, dass das Wappen auf Zeugnissen abgedruckt werden darf.

Von Gunnar Saft
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Auf sächsischen Zeugnissen ist das Wappen des Freistaats abgedruckt.
Auf sächsischen Zeugnissen ist das Wappen des Freistaats abgedruckt. © dpa

Dresden. Die Zeugnisse für Schüler an öffentlichen Schulen in Sachsen dürfen auch in Zukunft mit dem Wappen des Freistaates Sachsen ausgefertigt werden. Darüber informiert jetzt Kultusminister Christian Piwarz (CDU) in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

Zuvor hatte sich der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand bei der Staatsregierung erkundigt, ob die Verwendung des sächsischen Wappens auf Schulzeugnissen gegen die gültige Wappenverordnung verstößt. Demnach sind zum Führen des Wappens allein die Staatsregierung und der Ministerpräsident, der Präsident und die Mitglieder des Landtages, Notare sowie Behörden, Gerichte und sonstige Einrichtungen des Freistaates berechtigt.

Laut Piwarz schließen diese Vorgaben allerdings auch Schulen in kommunaler Trägerschaft ein, da diese in Zeugnisangelegenheiten unmittelbar für den Freistaat handeln würden. Die entsprechende Verwendung des Wappens auf Schulzeugnisse sei damit rechtens und kein Verstoß gegen die Wappenverordnung.

Die Verwendung des Wappens des Freistaates Sachsen hat in den vergangenen Jahren wiederholt für öffentliche Debatten gesorgt. Zuletzt gab es Anfang dieses Jahres Kritik daran, dass die katholische Kirche das Wappen als Bezug für ein Möbelstück nutzte, welches für eine landesweit durchgeführte Gesprächsreihe mit dem Titel „Das Sachsensofa“ genutzt wurde.